Qualität

Leider erachten viele Anbieter (auch Grossverteiler) mässige Qualität als genügend. Oft wird sogar dem Kunden selber die Schuld zugewiesen, da er ja ein günstiges Produkt eingekauft hat und hätte wissen sollen, dass er deshalb keine hohen Qualitätsansprüche stellen darf. Dabei steht einem nach Schweizer Recht auch bei günstigen Produkten eine einwandfreie Qualität zu (ausser der Mangel wurde zu Verkaufsabschluss offengelegt).

Ich führe hier einige Beispiele schlechtester Qualität auf. Da ich nur Quittungen von teureren Gegenständen aufbewahre, bin ich teilweise selber Schuld, dass nicht einmal die gesetzliche Garantiefrist eingehalten wird.

Kissenanzug vom Grossverteiler

Kosten: ca. Fr. 14.00

Haltbarkeit: 3 Monate

Der Kissenanzug ist aus Baumwolle. Der Plastik-Reissverschluss lässt sich nicht mehr schliessen. Der Kissenanzug wurde sorgfältig behandelt und der Reissverschluss beim Waschen verschlossen.

 

n_klobuersteWC-Bürste von Grossverteiler

Kosten ca. Fr. 29.00

Haltbarkeit: 2 Monate

Die Sollbruchstelle ist gut zu erkennen. Solange man sie nicht braucht, sieht sie recht elegant aus.

Die Antwort des Kundendienstes: “WC-Bürsten werden normalerweise, aus hygienischen Gründen, nicht zurückgenommen / ausgetauscht.  Wir empfehlen Ihnen aber, sich direkt  an Ihre Verkaufsstelle zu wenden. Vor Ort wird man prüfen, ob es sich um einen Produktmangel handelt und das Produkt gegebenenfalls ersetzen oder zurück nehmen und den bezahlten Betrag zurück zahlen.” Die hygienischen Gründe sind dann wohl in der Filiale, die auch Lebensmittel verkauft, nicht so relevant…? Ich habe mir den peinlichen Gang erspart und dafür noch Geld für die Entsorgung zahlen müssen.

 

ohrringeWeissgold-Ohrringe (von Grossverteiler)

Kosten Fr. 198.00

Haltbarkeit: 5 Monate

Nach 5 Monaten liess sich einer der Ohrringe nicht mehr verschliessen. Als ich beim Kundendienst war, war auch der zweite kaputt, ohne dass ich sie nochmals getragen hätte.

Der Kundendienst teilte mir lediglich mit, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnen würde. Er gewähre lediglich 3 Monate Garantie auf so “günstigen” Schumuck. Das Gesetz sieht es hier aber ganz klar:

Laut Gesetz muss der Verkäufer 2 Jahre für Mängel an der Kaufsache geradestehen (Art. 210 Abs. 1 und 4 OR). Eine Verkürzung der zweijährigen Frist ist nicht zulässig. Erlaubt wäre hingegen, die Garantie gänzlich auszuschliessen. Dies mag zwar unsinnig erscheinen, ist aber rechtlich tatsächlich zulässig.

Erst im zweiten Anlauf tauschte die Firma die Ohrringe aus – natürlich gegen das gleiche Modell. Aber jetzt, da ich weiss, was die Schwachstelle an diesem Produkt ist, trage ich sie nicht mehr gerne. Leider reine Geldverschwendung.

 

n_akkuAkku mit begrenzter Lebensdauer

Kosten: ca. Fr. 60.00

Haltbarkeit: 1 Jahr

Ok, günstig sind sie nicht, unsere Markenakkus für all die technischen Geräte. Um dem Energie-Engpass zu entgehen, kauft man sich ja auch zwei davon. Bei meiner Kamera meldete der eine Akku nach etwa einem Jahr, seine Lebensdauer sei erschöpft. Für zwei Akkus macht das rund Fr. 120 pro Jahr.

Hochrechnung

Nicht ganz ernst gemeint. Rechne ich nur schon diese Produkte auf meine nächsten 40 Lebensjahre hoch, ergeben sich daraus folgende Kosten:

Produkt Preis Intakt    Kosten auf 40 Jahre   
Kissen-Bezug 14.00 CHF 3 Monate 2’240.00 CHF
WC-Bürste 29.00 CHF 2 Monate 6’960.00 CHF
Ohrringe 198.00 CHF 5 Monate 19’008.00 CHF
Akku 2x 60.00 CHF 1 Jahr 4’800.00 CHF
Total     33’008.00 CHF